AGB
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) / Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma Thomas Malecek- Spezialprodukte KleMont
1) Allgemeines
1.1) Für alle
Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen / Verkaufs- und
Lieferbedingungen
der Firma Thomas Malecek-Spezialprodukte KleMont.
1.2) Änderungen
und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen, sowie Nebenabreden, bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der
schriftlichen
Bestätigung durch die Firma Thomas Malecek-Spezialprodukte KleMont.
1.3) Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit
dem Besteller.
2) Produkt und
Leistungsangebot, Angebotsunterlagen
2.1) Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2) Sämtliche
Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind
unverbindlich. Insbesonders
sind Änderungen
in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware oder Leistung
verbessern, sowie Irrtum bei
Beschreibung,
Abbildung und Preisabgabe vorbehalten. Alle technischen Informationen zu den
einzelnen Waren beruhen auf
den Angaben der
Hersteller.
2.3) Die zu dem
Angebot gehörigen Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Prospekte, Gewichts-
und Maßangaben sind nur
annähernd
maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich durch die Firma Thomas
Malecek-Spezialprodukte KleMont als verbindlich bezeichnet werden.
3) Preise und
Zahlungsbedingungen
3.1) Unsere Preise enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer (MWSt); sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2) Alle
Angaben über Preise gelten für Waren und Leistungen ohne Transporte, unverpackt
und ab Werk bzw. ab Lager. Wegzeiten, Transporte und Verpackungskosten werden
gesondert in Rechnung gestellt.
3.3) Die
Bezahlung hat, soweit keine andere schriftliche Zusage der Firma Thomas
Malecek-Spezialprodukte KleMont gegen Vorrauszahlung zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Etwaige Abzüge
werden rückverrechnet.
3.4) Wird der in
der Faktura genannte Termin überschritten, gerät der Besteller in
Zahlungsverzug, ohne das es einer gesonderten
Mahnung oder
Benachrichtigung bedarf. Unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte und
Schadensersatzansprüche
ist Firma Thomas
Malecek-Spezialprodukte KleMont berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe 5% p.a.
über den üblichen Bankzinssatz zu berechnen. Für den Fall des Verzuges ist der
Besteller verpflichtet, Thomas Malecek-Spezialprodukte KleMont sämtliche von
ihm aufgewendete vorprozessuale Kosten, wie etwa Anwaltshonorare, Mahn- und
Inkassospesen zu refundieren.
3.5) Sämtliche
Zahlungen des Bestellers werden stets zur Begleichung seiner ältesten
Verbindlichkeiten verwendet. Eingehende
Zahlungen des
Bestellers werden zunächst auf Spesen und Kosten jeglicher Art, dann auf Zinsen
und zuletzt auf die
Hauptforderung
angerechnet. Gleiches gilt auch für die Einlösung von Schecks, Wechsel oder
Bankeinziehungsaufträge.
3.6) Zurückhaltungen von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Mängel an gelieferten Waren oder Dienstleistungen, aus welchem Titel auch immer, ist nicht zulässig. Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er haben sollte, mit dem Kaufpreis oder damit in Zusammenhang mit der Forderung der Firma Thomas Malecek-Spezialprodukte KleMont zu kompensieren, es sei denn, dass diese Forderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Bestellers stehen, müssen gerichtlich festgestellt oder von der Firma Thomas Malecek-Spezialprodukte KleMont ausdrücklich anerkannt worden sein.
3.6) Durch eine Bestellung im KleMont Store wird ein rechtlich bindender Vertrag eingegangen. Eine Stornierung kann in der gesetzlichen Stornozeit schriftlich bekannt gegeben werden.
5)
Eigentumsvorbehalt
5.1) Es wird nur
unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die gelieferten Waren oder geleisteten
Arbeiten bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung samt
Nebenforderungen im Eigentum der Firma Thomas Malecek-Spezialprodukte KleMont.
5.2) Der
Besteller darf während der Zeit des aufrechten Eigentumsvorbehaltes
hinsichtlich der in unserem Eigentum stehenden
Waren keine
Verfügung treffen, wodurch unser Eigentum verletzt würde.
5.3)
Zahlungsverzug berechtigt uns zur Rückholung der gelieferten Waren und zur
Auflösung des Vertrages. Rückholkosten gehen
zu Lasten des
Bestellers. Eventuelle weitere Schadensansprüche bleiben davon unberührt.