AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) / Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Firma Thomas Malecek- Spezialprodukte KleMont

ATU49355601 

1) Allgemeines

1.1) Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Verkaufs- und

Lieferbedingungen der Firma Thomas Malecek-Spezialprodukte KleMont.

1.2) Änderungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen, sowie Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der

schriftlichen Bestätigung durch die Firma Thomas Malecek-Spezialprodukte KleMont.

1.3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

 

2) Produkt und Leistungsangebot, Angebotsunterlagen

2.1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2) Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesonders

sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware oder Leistung verbessern, sowie Irrtum bei

Beschreibung, Abbildung und Preisabgabe vorbehalten. Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf

den Angaben der Hersteller.

2.3) Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Prospekte, Gewichts- und Maßangaben sind nur

annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich durch die Firma Thomas Malecek-Spezialprodukte KleMont als verbindlich bezeichnet werden.

 

3) Preise und Zahlungsbedingungen

3.1) Unsere Preise enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer (MWSt); sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.2) Alle Angaben über Preise gelten für Waren und Leistungen ohne Transporte, unverpackt und ab Werk bzw. ab Lager. Wegzeiten, Transporte und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.3) Die Bezahlung hat, soweit keine andere schriftliche Zusage der Firma Thomas Malecek-Spezialprodukte KleMont gegen Vorrauszahlung zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Etwaige Abzüge werden rückverrechnet.

3.4) Wird der in der Faktura genannte Termin überschritten, gerät der Besteller in Zahlungsverzug, ohne das es einer gesonderten

Mahnung oder Benachrichtigung bedarf. Unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte und Schadensersatzansprüche

ist Firma Thomas Malecek-Spezialprodukte KleMont berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe 5% p.a. über den üblichen Bankzinssatz zu berechnen. Für den Fall des Verzuges ist der Besteller verpflichtet, Thomas Malecek-Spezialprodukte KleMont sämtliche von ihm aufgewendete vorprozessuale Kosten, wie etwa Anwaltshonorare, Mahn- und Inkassospesen zu refundieren.

3.5) Sämtliche Zahlungen des Bestellers werden stets zur Begleichung seiner ältesten Verbindlichkeiten verwendet. Eingehende

Zahlungen des Bestellers werden zunächst auf Spesen und Kosten jeglicher Art, dann auf Zinsen und zuletzt auf die

Hauptforderung angerechnet. Gleiches gilt auch für die Einlösung von Schecks, Wechsel oder Bankeinziehungsaufträge.

3.6) Zurückhaltungen von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Mängel an gelieferten Waren oder Dienstleistungen, aus welchem Titel auch immer, ist nicht zulässig. Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er haben sollte, mit dem Kaufpreis oder damit in Zusammenhang mit der Forderung der Firma Thomas Malecek-Spezialprodukte KleMont zu kompensieren, es sei denn, dass diese Forderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Bestellers stehen, müssen gerichtlich festgestellt oder von der Firma Thomas Malecek-Spezialprodukte KleMont ausdrücklich anerkannt worden sein.

3.6) Durch eine Bestellung im KleMont Store wird ein rechtlich bindender Vertrag eingegangen. Eine Stornierung kann in der gesetzlichen Stornozeit schriftlich bekannt gegeben werden.

 


5) Eigentumsvorbehalt

5.1) Es wird nur unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die gelieferten Waren oder geleisteten Arbeiten bleiben bis zur vollständigen

Bezahlung samt Nebenforderungen im Eigentum der Firma Thomas Malecek-Spezialprodukte KleMont.

5.2) Der Besteller darf während der Zeit des aufrechten Eigentumsvorbehaltes hinsichtlich der in unserem Eigentum stehenden

Waren keine Verfügung treffen, wodurch unser Eigentum verletzt würde.

5.3) Zahlungsverzug berechtigt uns zur Rückholung der gelieferten Waren und zur Auflösung des Vertrages. Rückholkosten gehen

zu Lasten des Bestellers. Eventuelle weitere Schadensansprüche bleiben davon unberührt.